von der:
Schwanheimer Industriekleber GmbH Kurzgewann 3 D-69436 Schwanheim
gesetzlich vertreten durch:
Stefan Erdle
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind in deutscher Sprache verfasst und können von dem Kunden in seinen Arbeitsspeicher geladen und ausgedruckt werden.
Auf Wunsch können sie unter www.schwanheimer-industriekleber.de bzw. unter der E-Mail-Adresse info@schwanheimer-industriekleber.de in digitaler oder schriftlicher Form angefordert werden. Sie werden dem Kunden zusätzlich bei jeder Warenlieferung ausgehändigt. Die ladungsfähige Anschrift von Schwanheimer Industriekleber GmbH sowie der Vertretungsberechtigte von Schwanheimer Industriekleber GmbH können insbesondere der Rechnung entnommen werden.
Präambel
Die Schwanheimer Industriekleber GmbH betreibt zu gewerblichen Zwecken unter der Domain www.schwanheimer-industriekleber.de einen Online-Shop und bietet Kunden auf diesen Websites Produkte, hauptsächlich Klebstoffe, zum Kauf über das Internet an.
§ 1 Produktauswahl
Der Kunde hat die Möglichkeit, auf der oben genannten Website Produkte auszuwählen und zu bestellen.
Hinsichtlich jedes Produkts erhält der Kunde eine gesonderte Produktbeschreibung auf der jeweiligen Website. Diese Produktbeschreibung erhält der Kunde zusätzlich in gedruckter Form, wenn ihm die bestellte Ware ausgeliefert wird.
Der Kunde kann die von ihm gewünschten Produkte auf der Website anklicken. Diese werden in einem virtuellen Warenkorb gesammelt und der Kunde erhält zum Ende seines Einkaufs eine Zusammenstellung der Produkte zum Gesamtendpreis inklusive Mehrwertsteuer.
Vor Versendung der Bestellung ermöglicht die Schwanheimer Industriekleber GmbH dem Kunden, die Bestellung auf ihre inhaltliche Richtigkeit, insbesondere auf Preis und Menge, zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
§ 2 Widerrufs- und Rückgabebelehrung
Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) [oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache] widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs [oder der Sache]. Der Widerruf ist zu richten an:
Schwanheimer Industriekleber GmbH Kurzgewann 3 D-69436 Schwanheim Fax (0 62 62) 24 06 E-Mail-Adresse info@schwanheimer-industriekleber.de Internetadresse www.schwanheimer-industriekleber.de
Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. [Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.]
§ 3 Preise
Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf den Internetseiten dargestellt wurden.
Die Preise verstehen sich ab Betriebssitz der Schwanheimer Industriekleber GmbH inklusive Mehrwertsteuer ohne Kosten für Verpackung und Versand.
§ 4 Vertragsschluss
Die Angebote von der Schwanheimer Industriekleber GmbH auf der Website sind freibleibend. Damit ist Schwanheimer Industriekleber GmbH im Falle der Nichtverfügbarkeit nicht zur Leistung verpflichtet. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt jedoch dann zustande, sofern Schwanheimer Industriekleber GmbH die Bestellung des Kunden in Textform bestätigt hat.
Die Schwanheimer Industriekleber GmbH ist berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware zu liefern, wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist und der Kunde seine Zustimmung zu diesem Verfahren im Bestellformular erklärt hat. Ist der Kunde mit dieser Ware nicht einverstanden, so kann er nach seiner Wahl Nacherfüllung, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen, mindern, oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 5 Durchführung des Vertrags
Bearbeitung von Bestellungen Die Schwanheimer Industriekleber GmbH wird Bestellungen innerhalb von 48 Stunden bearbeiten und dem Kunden mitteilen, ob die gewünschten Produkte verfügbar sind.
Auslieferung Soweit die bestellten Produkte verfügbar sind, wird die Schwanheimer Industriekleber GmbH diese innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der Bestellung ausliefern.
Versandkosten Für Verpackung und Versand (Versandkosten) werden die folgenden Kosten gesondert berechnet:
Die Versandkosten betragen 4,95 Euro pro Bestellung bis zu einem Bestellwert von 150 Euro. Ist der Wert der Bestellung höher, erfolgt die Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland kostenfrei.
Bei Versendungen ins Ausland werden Versandkosten in Höhe der entstehenden Kosten berechnet.
Änderungen, Erweiterungen, Begrenzungen der Bestellung Die Schwanheimer Industriekleber GmbH wird auf Anfrage des Kunden im Zusammenhang mit bereits getätigten Bestellungen bezüglich Änderungen, Erweiterungen und/oder Begrenzungen des Produktumfangs kurzfristig beantworten. Soweit der Kunde bis zu 5 Werktage vor der geplanten Lieferung eine Produktänderung, -erweiterung und/oder -begrenzung wünscht, wird die Schwanheimer Industriekleber GmbH dies, soweit möglich, berücksichtigen.
§ 6 Service Hotline
Die Schwanheimer Industriekleber GmbH stellt für Fragen des Kunden im Zusammenhang mit den Produkten eine Hotline zur Verfügung. Diese Hotline steht dem Kunden fünf Tage die Woche (Montag bis Freitag), zu den üblichen Geschäftzeiten (8.00 Uhr – 17.00 Uhr) zur Verfügung. Hierauf wird die Schwanheimer Industriekleber GmbH den Kunden auf der Rechnung nochmals gesondert aufmerksam machen.
§ 7 Zahlungsbedingungen
Die Schwanheimer Industriekleber GmbH stellt dem Kunden für die bestellte Ware eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware ausgehändigt wird. Die Schwanheimer Industriekleber GmbH liefert gegen Vorkasse, Nachnahme oder Rechnung. Vorauszahlungen werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt. Bei Lieferung gegen Rechnung sind alle Rechnungsbeträge spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung zu zahlen, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Preise auf der Rechnung sind stets Endkundenpreise inklusive Mehrwertsteuer.
Bei Zahlungsverzug ist der Kunde, der Verbraucher ist, verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz an die Schwanheimer Industriekleber GmbH zu bezahlen, es sei denn, dass die Schwanheimer Industriekleber GmbH einen höheren Zinssatz nachweisen kann. Bei Kunden, die Unternehmer sind, gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Verzugszinssatz 8 % über dem Basiszinssatz beträgt.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
Mängel bezüglich des Produkts wird der Kunde der Schwanheimer Industriekleber GmbH mitteilen und zusätzlich das Produkt auf Kosten von Schwanheimer Industriekleber GmbH übersenden.
Die Gewährleistung des Anbieters richtet sich nach §§ 433 ff. BGB. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr ist die Gewährleistung auf ein Jahr begrenzt und die Schwanheimer Industriekleber GmbH ist berechtigt, das Produkt nach ihrer Wahl zu reparieren oder kostenfreien Ersatz zu stellen.
Die Schwanheimer Industriekleber GmbH haftet:
in voller Schadenshöhe bei grobem Verschulden ihrer Organe und leitenden Angestellten,
dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach auch für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen, es sei denn, Schwanheimer Industriekleber GmbH kann sich kraft Handelsbrauch davon freizeichnen,
der Höhe nach in den letzten beiden Fallgruppen auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.
Ein Mitverschulden des Kunden ist diesem anzurechnen.
Die Haftung wegen Vorsatz, Garantie, Arglist und für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
§ 9 Höhere Gewalt
Für den Fall, dass die Schwanheimer Industriekleber GmbH die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Naturkatastrophen) nicht erbringen kann, ist sie für die Dauer der Hinderung von ihren Leistungspflichten befreit.
Ist der Schwanheimer Industriekleber GmbH die Ausführung der Bestellung bzw. Lieferung der Ware länger als einen Monat aufgrund höherer Gewalt unmöglich, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
§ 10 Datenschutz
Die Schwanheimer Industriekleber GmbH wird sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Telemediengesetz beachten.
§ 11 Schlussbestimmungen
Vertragssprache ist Deutsch.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Schwanheimer Industriekleber GmbH und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.
Gerichtsstand ist Heidelberg.
Stand: 01.05.2009
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